ORDNUNG

DES UNBEWACHTEN PARKPLATZES

AUF DEM GEBIET VON SILVER HOTEL & GOKART CENTER

§1

1. Diese Ordnung bestimmt Regeln bei der Nutzung des unbewachten zahlbaren Parkplatzes, im Folgenden Parkplatz genannt, der zum Vorstand von SILVERHOTEL Sp. z o.o gehört, im Folgenden Verwalter genannt.
2. Ein Nutzer des Parkplatzes ist eine natürliche Person, die tatsächlich den Parkplatz nutzt (ein Fahrer im Moment der Einfahrt oder Abfahrt vom Parkplatz oder Inhaber des Fahrzeuges).
3. Das Parken auf dem Gebiet des Objektes SILVER HOTEL & GOKART CENTER ist gebührenpflichtig nach der Preisliste.
4. Ordnung des Parkplatzes befindet sich auf dem Gebiet des Parkplatzes und auf der Internetseite des Hotels SILVER- www.silverhotel.pl.

§2

1. Parkplatz des Hotels SILVER ist unbewacht.
2. Im Moment der Einfahrt auf das Gebiet des Parkplatzes( Ziehen des Parkscheines und Fahrt unter der Toreinfahrt und der Schranke)wird ein Mietvertrag für einen Parkplatz geschlossen- zwischen dem Nutzer und dem Verwalter- unter Bedingungen, die in dieser Ordnung festgestellt wurden.
3. Der Vertrag wird ungültig, wenn ein Nutzer das Gebiet des Parkplatzes verlässt und den Aufenthalt nach der Preisliste bezahlt.
4. Jeder Nutzer des Parkplatzes gibt seine Zustimmung zu Bedingungen der Ordnung und der Preisliste im Moment der Anfahrt auf das Gebiet des Parkplatzes und er verpflichtet sich zum Beachten von Beschlüssen.
5. Die Nutzer sind ermӓchtigt zum Parken auf dem Gebiet des Objektes auf den angewiesenen Plätzen.
6. Ein Fahrzeug darf nur einen Platz besetzen.
7. Auf dem Gebiet des Parkplatzes gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung.
8. Einfahrt auf das Gebiet des Parkplatzes mit dem Anhänger, Sattelauflieger und durch Lieferwagen, Lastkraftwagen, Busse und Personenkraftwagen, die große Ladungen haben, wird möglich lediglich nach dem Benachrichtigen der Rezeption des Hotels und Erhalten der schriftlichen Erlaubnis.

§3

1. Parkplatz ist rund um die Uhr geöffnet, 7 Tage pro Woche.
2. Der Verwalter hat volles Recht auf Entscheidungen über Schließen und Öffnen des Parkplatzes an Tagen, die er feststellt, er kann auch über vorübergehendes Ausschließen von der Nutzung oder Änderungen der Öffnungszeiten entscheiden.

§4

Auf dem Gebiet des Parkplatzes:
a) Gelten die Verkehrsvorschriften des gültigen Gesetzes vom 20. Juni 1997 der Straßenverkehrsordnung.
b) Parken von Fahrzeugen außer Plätzen, die dazu bestimmt wurden und auf Plätzen, die reserviert(bestimmt) wurden, ist verboten. Im Fall des Parkens auf einem verbotenen Platz ist der Verwalter berichtigt zum Abschleppen oder Umstellen des Fahrzeuges auf Kosten und Risiko des Nutzers des Parkplatzes.
c) Auf dem Gebiet des Parkplates gilt Geschwindigkeitsbeschränkung bis zu 10 km/h,
d) Es gilt bedingungsloses Einfahrtverbot für Fahrzeuge, die leicht entzündbare, ätzende, explosive und andere ähnliche Materialien und Stoffen transportieren, die gefährlich für Personen und Gut sein könnten, mit Ausnahme von Fahrzeugen, die von dem Verwalter eine schriftliche Erlaubnis zum Parken erhielten.
e) In einem Fahrzeug sollten nach dem Parken Zündung und Lichter nicht funktionieren, und Fenster, Türen und Kofferraum geschlossen werden. Ein Nutzer sollte Radiofonie- Geräte ausschalten, die sich im Fahrzeug befinden, und er soll ein Fahrzeug vor der automatischen Verschiebung absichern.
f) Ein Nutzer des Fahrzeuges sollte das eigene Fahrzeug vor dem Diebstahl absichern.
g)Ein Nutzer des Parkplatzes muss gültige Haftpflichtversicherung und technische Überwachung haben.

§5

Auf dem Gebiet des Parkplatzes ist verboten:
a) Rauchen und Anwendung des Feuers außer Plätzen, die dazu bestimmt wurden,
b) Trinken von Alkoholgetränken und Einnehmen von Rauschmitteln,
c) Schmutzen des Parkplatzes ( besonders durch Abfälle),
d) Verletzung der öffentlichen Ordnung (z.B. durch absichtliches Lärmen, laute Musik),
e) Waschen oder Staub Saugen des Fahrzeuges, Austausch von Kühlmitteln, Benzin oder Öl,
f) unbegründetes Verlassen des Fahrzeuges mit dem nicht abgestellten Motor.
g) unbegründete Tätigkeiten, die mit Service oder Reparatur verbunden sind oder Tanken des Fahrzeuges,
h) Kinder im Fahrzeug ohne Betreuung,
i) Tiere im Fahrzeug ohne Betreuung,
j) Übernachten im Fahrzeug,
k) Werbeverkauf oder Handel ohne schriftliche Erlaubnis des Verwalters.

§6

1. Einfahrt auf das Gebiet des Parkplatzes folgt nach dem Ziehen des Parkscheines aus dem Automaten, der sich vor der Schranke bei der Einfahrt befindet.
2. Vor der Abfahrt vom Parkplatz muss der Nutzer Aufenthalt auf dem Parkplatz an der Rezeption des Hotels nach der Preisliste bezahlen, die sich auf dem Gebiet des Parkplatzes befindet.
3. Ordnung des Parkplatzes ist für jede Person verfügbar und befindet sich auf einem sichtbaren Platz bei der Einfahrt auf das Gebiet des Parkplatzes und auf der Internetseite www.silverhotel.pl
4. Im Fall des Verlierens des Parkscheines muss man Gebühr für den Parkplatz in der Höhe bezahlen, die in der Preisliste bestimmt wurde ( Gebühr für verlorenen Parkschein ist das Vielfache der maximalen Gebühr für 24 Stunden).
5. Im Fall des Verlierens der Abonnementkarte muss man Gebühr in der Höhe bezahlen, die in der Preisliste bestimmt wurde

§7

1. Ein Nutzer des Fahrzeuges ist verantwortlich für alle Schäden, die dem Verwalter oder anderen Personen auf dem Gebiet des Parkplatzes entstanden.
2. Nutzer des Fahrzeuges trägt volle selbständige Verantwortung für Schäden, die wegen Unvorsichtigkeit beim Parken oder Fahrt auf dem Gebiet des Parkplatzes entstanden und muss die Kosten bezahlen, die aus diesem Grund entstanden, sowohl wegen seinem Verhalten, als auch einer Person, der er das Fahrzeug zur Verfügung gestellt hat.
3. Der Verwalter hat Recht auf Belasten des Nutzers des Fahrzeuges mit den Kosten für Reparatur oder Renovierung des Parkplatzes oder seiner Ausstattung, als auch mit Kosten für Entfernen von Verschmutzungen, wenn der Nutzer des Fahrzeuges es verursachte.
4. Der Verwalter trägt keine Verantwortung für Schäden im Fahrzeug oder im Gut, die sich auf dem Parkplatz befinden, besonders trägt der Verwalter keine Verantwortung für Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung des Fahrzeuges, die wegen dem Verhalten von anderen Nutzern des Parkplatzes, unbekannten Personen oder höherer Gewalt entstanden. Der Verwalter des Parkplatzes trägt keine Verantwortung für Sachen, die sich im Fahrzeug befinden, sowie für Ausstattung des Fahrzeuges.
5.Im Fall, wenn sich auf dem Parkplatz ein Fahrzeug ohne Nummernschild befindet, oder ein Fahrzeug, das nicht genutzt wird, ist der Verwalter berechtigt zum Abschleppen oder Umstellen des Fahrzeuges auf Kosten und Risiko des Nutzers des Parkplatzes.
6. Der Verwalter trägt keine Verantwortung für irgendwelche Schäden, die wegen höherer Gewalt, Diebstahles, Vernichtung oder Beschädigung von Fahrzeugen entstanden, die sich auf dem Gebiet des Parkplatzes befinden, sowie von Gegenständen, die sich drinnen befinden oder zur Ausrüstung gehören.
7. Der Verwalter trägt auch keine Verantwortung für Verkehrsschäden, die Fahrzeuge und Nutzer des Fahrzeuges betreffen und werden durch Nutzer oder Dritten verursacht.

§8

1. Im Fall, wenn ein Nutzer den Bestimmungen folgender Ordnung nicht folgt, darf der Verwalter den Vertrag ohne Kündigungsfrist unverzüglich auflösen und notwendige Mittel anwenden, um zum Zustand nach der Ordnung zu führen, darunter auch durch Beseitigen des Fahrzeuges vom Parkplatz auf Kosten und Risiko des Nutzers des Parkplatzes.
2. In Fällen, die im Abs. 1 bestimmt wurden, ist der Nutzer des Fahrzeuges verpflichtet zum Bezahlen aller Kosten, die mit dem Beseitigen des Fahrzuges von dem Parkplatz, sowie Absichern und Bewahren verbunden sind, bevor der Nutzer es abholt.
3. Zusätzlich ist der Verwalter berechtigt zum Beseitigen des Fahrzeuges von dem Parkplatz im Fall von der dringenden und begründeten Gefahr.
4. Im Fall, wenn ein Nutzer Gebühr für den Parkplatz nach der Preisliste nicht bezahl, darf der Verwalter alle Mittel einführen, die zum Dokumentieren des Vertragsschließens beim Geltend Machen von Forderungen nach den allgemeinen Regeln notwendig sind.

§9

1. Die Kontrolle, ob alle Mietbedingungen des Parkplatzes beachten werden, wird auf dem Gebiet des ganzen Parkplates durch diese Personen durchgeführt, die dazu durch den Verwalter ermächtigt werden.
2. Die Nutzer sind verpflichtet zum Befolgen den Empfehlungen seitens Personen, die im Abs. 1. §9 erwähnt wurden.
3. Alle Klagen und Anträge, die mit der Nutzung des Parkplatzes verbunden sind, soll man an der Rezeption des HOTELS SILVER stellen.
Danke für Beachten der Ordnung.

AKTUELLE PREISLISTE

Bis zu 3 Stunden Parken – kostenlos

Jede weitere Stunde – PLN 5

 

Pkw – 25 PLN pro Tag

Pkw + Anhänger – PLN 35 pro Tag

Bus / TIR – PLN 40 pro Tag

 

Parkschein verlieren 25 PLN

ZMIANY W DZIAŁANIU OBIEKTU

 

Zgodnie z rozporządzeniem do 29.05.2021:

strefa wellness – nieczynna

restauracja - działa na wynos lub "room service"

 

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